Festivalguide
Willkommen beim Redwood Festival!
Wir freuen uns, dass ihr 2026 dabei seid.
Damit das Wochenende für alle entspannt, sicher und unvergesslich wird, haben wir ein paar Hinweise für euch zusammengestellt: Es geht um gegenseitige Rücksichtnahme.
An- und Abreise
Die Campingflächen öffnen am Donnerstag, 27. August 2026, um 14 Uhr. Bis 22 Uhr könnt ihr anreisen und eure Camps aufbauen. Bitte beachtet: Am Donnerstag gibt es noch keinen Zutritt zum Festivalgelände, gefeiert wird dort ab Freitag 16:00. Dennoch kann die Camping-Wiese bereits am Donnerstag genutzt werden.
Am Freitag und Samstag könnt ihr zwischen 10 und 22 Uhr anreisen.
Die Abreise erfolgt am Sonntag bis 18 Uhr – danach schließen Camping und Gelände.
Zusammengefasst:
Donnerstag, 27.08.26 – 14:00 bis 22:00 Uhr *
Freitag, 28.08.26 – 10:00 bis 22:00 Uhr
Samstag, 29.08.26 – 10:00 bis 22:00 Uhr
*Donnerstag Nur Campingplatz, Wohnmobile-Parkplatz und PKW-Parkplatz: Kein Zutritt zum Festival-Gelände
Camping & Fahrzeuge
Unsere Campingflächen sind Futter-Wiesen – also bitte behandelt sie so, als wären es eure eigenen. Bitte unbedingt Glasscherben im Müll entsorgen, falls diese entstehen.Stromerzeugungsgeräte (Aggregate) sind leider nicht erlaubt. Nutzt bitte Akkugeräte. Ferngesteuerte Drohnen sind leider auch nicht erlaubt.
Wohnmobile
Erlaubt sind auf dem gepflasterten Parkplatz bis zu 40 Wohnmobile unter 8 m Länge: Nur bis zu 40 Stück, da die "Stellplätze" (Parkplatz ohne Strom, ohne Wasseranschluss und ohne Abwasserbeseitigungsmöglichekeiten) begrenzt sind. Generell gibt es keine Möglichkeit für die Abwasserbeseitigung. Bitte beachten, dass es sich um einen einfachen Parkplatz handelt, nicht um ausgestattete Wohnmobilstellplätze. die Wohnmobil Parkplätze müssen beim Kartenvorverkauf mit gebucht werden.
PKW & kleine Camper
Auf dem Campingplatz mit bis zu 400 Zeltplätze sind PKW, kleine Wohnwagen und Camper bis 7 m Länge erlaubt. PKW dürfen bedingt direkt neben den Zelten geparkt werden – vertraut einfach darauf, dass jeder ein bisschen Rücksicht nimmt, damit genügend Platz bleibt Es wird nicht jeder Camper sein PKW auf die Wiese mitnehmen können: Dafür gibt es in ca. 200 m einen PKW Stellplatz. Die Plätze für das Zelten sind limitiert und müssen im Vorverkauf mit gekauft werden: solange der Vorrat reicht. Der VEranstalter behält es sich vor, die Anzahl der PKW und Camper auf der Camping-Wiese zu begrenzen.
Sanitäre Anlagen
Auf dem Festival-Gelände gibt es Toilettenwagen: Außerhalb auf dem Campingplatz Mobiltoiletten (Dixi-Toiletten), Urinale, Handwaschbecken und Trinkwasserstellen. Für die Camper auch Duschcontainer, die für frische Momente sorgen. Bitte haltet die Anlagen sauber, dann haben alle Freude daran.
Sicherheit & Rücksicht
Damit es friedlich bleibt, gibt es ein paar Dinge, die nicht auf den Platz gehören:
• Stromaggregate – sie sind laut, gefährlich und stören das Miteinander.
• Öl und Benzin – das darf nicht auf die Wiesen gelangen.
• Offenes Feuer – Lagerfeuer, Fackeln oder ähnliches sind nicht erlaubt.
• Gasflaschen – dürfen nicht mitgebracht oder genutzt werden. Erlaubt sind ausschließlich fest eingebaute Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen mit aktuellem TÜV oder gleichwertiger Erlaubnis.
Diese Regeln sind nicht da, um euch den Spaß zu verderben, sondern weil wir aufeinander achten wollen und gemeinsam die gegebenen Sicherheitsbestimmungen einhalten müssen.
Musik & Ruhezeiten
Bis 2 Uhr nachts darf gefeiert und Musik gespielt werden. Danach gilt bis 8 Uhr Ruhezeit, damit alle etwas Schlaf finden. Mit ein bisschen Rücksicht klappt das hervorragend.
Zahlung
Ihr könnt bar als auch mit EC-Karte bezahlen. Bitte Sicherheitshalber Bargeld mitbringen. Der Eintritt per Abendkasse (fall bis dahin noch möglich), für Camping und den Festival-Eintritt ist ausschließlich in bar möglich – außer natürlich, ihr habt euer Vorverkaufsticket dabei.
Wir freuen uns auf euch – auf ein rockiges, lautes und gleichzeitig respektvolles Redwood Festival 2026! Lasst uns miteinander feiern und dass wir dieses Wochenende alle in bester Erinnerung behalten.
ANTIDISKRIMINIERUNG
Rassistische, verfassungsfeindliche oder sonstige eindeutig rechtswidrige Äußerungen sowie entsprechende Kleidung, Abzeichen, Fahnen und ähnliche Darstellungen sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
Dies umfasst insbesondere:
• die Kundgabe rassistischer, verfassungsfeindlicher oder sonstiger eindeutig rechtswidriger Äußerungen,
• das Tragen von Bekleidung oder Abzeichen mit entsprechenden Symbolen oder Bezügen zu verfassungsfeindlichen Organisationen,
• das Aufstellen oder Mitführen von Plakaten, Bannern, Fahnen u. Ä.,
• das Abspielen rassistischer, verfassungsfeindlicher oder sonst eindeutig rechtswidriger Musik.
Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung und werden zur Anzeige gebracht.
BESUCHER MIT HANDICAP
Begleitpersonen von schwerbehinderten Besuchern mit einem G (erhebliche Gehbehinderung), AG (außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Notwendigkeit ständiger Begleitung), H (Hilflosigkeit) oder BL (Blindheit) im Ausweis erhalten einen ermäßigten Eintritt zur Veranstaltung. Voraussetzung ist, dass der schwerbehinderte Besucher über eine gültige Eintrittskarte sowie einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkzeichen verfügt.
SICHERHEITSKONTROLLEN
Beim Betreten des Festivalbereichs erfolgen stichprobenartige Kontrollen von Personen und deren Gepäck auf verbotene Gegenstände.
Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes werden alle Personen (Bodycheck) sowie deren mitgeführte Gegenstände durchsucht.
Das Mitführen verbotener Gegenstände kann zur Abweisung oder zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Eine Rückgabe aus den Abgabecontainern ist nicht möglich. Verbotene Gegenstände dürfen auch nicht in Schließfächern deponiert werden. Größere Gegenstände können nicht abgegeben werden. Werden verbotene Gegenstände auf dem Gelände festgestellt, behält sich der Veranstalter eine Anzeige bei der Polizei vor.
Der Veranstalter bzw. der eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände Personen bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.
Das Mitbringen eigener Getränke, Essen, snacks, glasflaschen usw. in das Veranstaltungsgelände (Infield) ist nicht gestattet.
VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Auf dem Festivalbereich sind Waffen und Waffen-Attrappen, einschließlich sogenannter Steampunk-Waffen, ebenso wie Reizgas, verfassungsfeindliche Symbole auf Textilien, Abzeichen oder Aufnähern, Glasflaschen sowie Drogen verboten.
Auf dem Festivalgelände (Infield) ist es darüber hinaus untersagt, Flyer, Poster oder sonstiges Werbematerial ohne vorherige Absprache mitzubringen oder zu verteilen. Ebenfalls nicht erlaubt sind Waffen und Waffen-Attrappen, Steampunk-Waffen, Reizgas, Nietenhalsbänder mit sehr langen und nicht abgerundeten Spitzen (sogenannte „Killernieten“), verfassungsfeindliche Symbole auf T-Shirts, Abzeichen oder Aufnähern, Klappstühle, Campinghocker sowie Gehstöcke mit großem oder schwerem Knauf und/oder Spitze. Weiterhin sind Aufnahmegeräte für Audioaufnahmen, Videokameras, Laptops, iPads, Selfiesticks sowie Sprays mit Treibgas wie Haarspray oder Deospray untersagt. Glasflaschen, mitgebrachte Speisen und Getränke sowie Drogen dürfen ebenfalls nicht auf das Gelände gebracht werden.